Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2022 und Vorlage des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes 2022 sowie Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses
3. Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
4. Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrates hierzu sowie mögliche Beschlussfassung über den Prüfungsbericht
5. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und über die Verwendung des Jahresüberschusses
6. Beschlussfassung über die Entlastung
a. der Mitglieder des Vorstandes
b. der Mitglieder des Aufsichtsrates
7. Beratungen und Beschlussfassungen über die Verschmelzung der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG mit der Raiffeisenbank Eifeltor eG
a. Bericht des Vorstandes über die beabsichtigte Verschmelzung der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG mit der Raiffeisenbank Eifeltor eG sowie Erläuterung des Verschmelzungsvertrags-Entwurfs vom 28. Februar 2023
b. Verlesung des gemeinsamen Prüfungsgutachtens des Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. gem. § 81 Umwandlungsgesetz
c. Aussprache
d. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag-Entwurf vom 28. Februar 2023 der Raiffeisenbank Eifeltor eG als übernehmende Genossenschaft mit der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG; die beiden letztgenannten jeweils als übertragende Genossenschaft
8. Wahlen zum Aufsichtsrat
a. Wahl der Mitglieder aus dem Bereich der Raiffeisenbank Eifeltor eG
b. Wahl der Mitglieder aus dem Bereich der Raiffeisenbank Moselkrampen eG
c. Wahl der Mitglieder aus dem Bereich der Raiffeisenbank Zeller Land eG
9. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
10. Verschiedenes
Zu der Tagesordnung möchten wir folgende Aspekte erläutern:
Insbesondere mit Blick auf TOP 2, TOP 4 und TOP 5 teilen wir mit, dass der Jahresabschluss für das Ge-schäftsjahr 2022 mit Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates
in unseren Geschäftsräumen
- in 56759 Kaisersesch, Koblenzer Straße 52 (bis voraussichtlich einschließlich 15. Mai 2023 angesichts der dort dann anstehenden renovierungsbedingten Schließung)
- sowie in 56826 Lutzerath, Trierer Straße 6
für die Mitglieder zur Einsichtnahme ausliegen.
Wie Sie ebenfalls der Tagesordnung entnehmen, wird unter TOP 7 beraten und Beschluss gefasst werden über die Verschmelzung mit der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG. Hierzu liegen die folgenden Unterlagen ab heute zur Einsichtnahme für unsere Mitglieder
in unseren Geschäftsräumen
- in 56759 Kaisersesch, Koblenzer Straße 52 (bis voraussichtlich einschließlich 15. Mai 2023 angesichts der dort dann anstehenden renovierungsbedingten Schließung)
- sowie in 56826 Lutzerath, Trierer Straße 6 aus:
- Verschmelzungsvertrags-Entwurf vom 28. Februar 2023 der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG mit der Raiffeisenbank Eifeltor eG mitsamt Anlagen
- Jahresabschlüsse und Lageberichte der Raiffeisenbank Eifeltor eG, der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG für die letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019)
- Gemeinsamer von den Vorständen der Raiffeisenbank Eifeltor eG, der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG verfasster Verschmelzungsbericht
- Gemeinsames Prüfungsgutachten des Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. gem. § 81 Umwandlungsgesetz
Unter TOP 8 erfolgen Wahlen in den Aufsichtsrat. So werden zu TOP 8a zunächst jene Wahlen für die Aufsichtsratsmitglieder der Raiffeisenbank Eifeltor eG durchgeführt, deren Amtszeit gemäß § 24 Abs. 3 S. 1 der Satzung mit dem Schluss der Generalversammlung vom 25. Mai 2023 enden wird. Es handelt sich somit um die turnusmäßigen Wahlen zum Aufsichtsrat. Unter der Voraussetzung, dass die Generalversammlung zuvor dem Verschmelzungsvertrags-Entwurf zugestimmt hat, erfolgen zu TOP 8b und 8c Wahlen von Mitgliedern aus dem Bereich der Raiffeisenbank Moselkrampen eG bzw. Raiffeisenbank Zeller Land eG in den Aufsichtsrat; denn der Verschmelzungsvertrags-Entwurf, über den zu TOP 7d) Beschluss gefasst werden wird, sieht bzgl. der Zusammensetzung des Aufsichtsrates ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung vor, dass diesem zusätzlich auch sechs Mitglieder aus dem Bereich der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und fünf Mitglieder aus dem Bereich der Raiffeisenband Zeller Land eG angehören werden, die zuvor von deren Generalversammlung nominiert wurden. Daher ist zu TOP 8b und 8c aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Verschmelzung über die Wahl dieser Mitglieder aus dem Bereich der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG, die von deren Generalversammlungen nominiert wurden, in den Aufsichtsrat der Raiffeisenbank Eifeltor eG abzustimmen.
Ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Generalversammlung zuvor dem Verschmelzungsvertrags-Entwurf zugestimmt hat, sollen zu TOP 9 jene Änderungen der Satzung beschlossen werden, die durch die anstehende Verschmelzung bedingt sein werden. Diese Änderungen, die in einer Synopse dem Verschmelzungsvertrags-Entwurf als Anlage 2 beiliegen und auch auf der Internetseite der Raiffeisenbank Eifeltor eG unter https://www.rb-eifeltor.de/fusion.html aufgeführt sind, sollen aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Verschmelzung in Kraft treten.
Wir weisen zudem darauf hin, dass, falls neben der Generalversammlung der Raiffeisenbank Eifeltor eG nur eine, nicht aber beide Generalversammlungen der übertragenden Genossenschaften (Raiffeisenbank Zeller Land eG und Raiffeisenbank Moselkrampen eG) am 15. Mai bzw. 16. Mai 2023 dem Verschmelzungsvertrag-Entwurf mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt haben, gleichwohl die Raiffeisenbank Eifeltor eG zumindest mit jener übertragenden Genossenschaft nach Maßgabe des o. g. Verschmelzungsvertrags-Entwurfs verschmelzen wird, deren Generalversammlung am 15. Mai bzw. 16 Mai 2023 den Verschmelzungsbeschluss gefasst hat.
Jeder Versammlungsteilnehmer muss vor seinem Einlass in die Generalversammlung namentlich erfasst werden. Bringen Sie dazu bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Freundliche Grüße
Raiffeisenbank Eifeltor eG
Der Vorstand